Das Leitbild

  1. Der Schweizerische Juristenverein ist die Vereinigung aller im schweizerischen Recht ausgebildeten oder in der Schweiz wirkenden Juristinnen und Juristen, ungeachtet ihres Tätigkeitsgebiets: Anwaltschaft, Gericht, Beratung, Verwaltung. Er strebt eine repräsentative Beteiligung der Vertreter aller dieser Tätigkeitsbereiche an.
     
  2. Der Schweizerische Juristenverein kann auch Personen aus dem Ausland als Mitglieder aufnehmen, die die Anforderungen von Ziff. 1 nicht erfüllen, aber ein besonderes Interesse am schweizerischen Recht haben.
     
  3. Der Schweizerische Juristenverein bemüht sich um die Pflege und Weiterentwicklung des schweizerischen Rechts mit Blick auf die Gegebenheiten der Zeit und das Recht der andern Länder, namentlich Europas. Er sucht diese Gegebenheiten mit Weitblick in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu erfassen. Ein Anliegen sind ihm sowohl die Institutionen der Rechtspraxis wie der Rechtswissenschaft in der Schweiz.
     
  4. Der Juristenverein fühlt sich zugleich seiner über 150-jährigen Tradition verpflichtet.
     
  5. Der Juristenverein realisiert seine Ziele vor allem durch die jährliche Durchführung des Schweizerischen Juristentags und die Vergabe von Referaten zu den am Juristentag traktandierten Themen. Andere Arten von Tätigkeiten, wie namentlich die Vernehmlassung zu geplanten Erlassen, sind nicht ausgeschlossen, bilden aber Ausnahmefälle.
     
  6. Mit seinen Themen und der Art seiner Durchführung soll der Juristentag das Interesse breiter Kreise seiner Mitglieder finden. Sowohl die Interessen der Praxis wie der sorgfältigen wissenschaftlichen Bearbeitung verlangen zwar das Eingehen auf Einzelheiten; sie sollen aber in einer Art behandelt werden, die den Zusammenhang im Rechtsganzen ersichtlich macht. Der Juristentag ist kein Weiterbildungsseminar für die Spezialisierung, sondern für die Öffnung der Perspektiven.
     
  7. Die Behandlung der Sachthemen des Juristentags wird durch Referenten von erstrangiger Kompetenz auf deutsch, französisch oder italienisch schriftlich vorbereitet. Die Berichte von 50 - 100 Seiten sollen in allgemeine Thesen über die künftige Handhabung oder Gestaltung des Rechts im thematischen Bereich ausmünden. Am Juristentag soll möglichst frei debattiert werden. Der Juristentag kann auch eigene Resolutionen zu den behandelten Gegenständen verabschieden.

24. März 1998 / 13. Februar 2013